Betreuungsgesetz: §§ 1896 – 1908 BGB
22. Februar 2011 von admin | 14 Kommentare
Es kann immer mal in unserem Leben eine Zeit geben, wo wir aus Krankheitsgründen Hilfe benötigen, um unsere Angelegenheiten zu regeln. Im Rahmen meiner Ausbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie war das Thema „Betreuungsgesetz“ auch Lehrstoff.
Diese Gesetzgebung wurde 1992 auf den Weg gebracht und ist als Hilfe gedacht. Der Betroffene kann eine betreuende Person selbst vorschlagen oder sich z.B. vom Gericht einen Betreuer / Betreuerin benennen lassen. Die Kosten werden u.a. vom Staat übernommen. Kernbereiche der Betreuung sind u.a.
- die Bestimmung des Aufenthaltes (Anfangs nur in Bezug auf die Bestimmung des Aufenthalts und Gesundheitssorge) oder aber für die Regelung von Wohnungsangelegenheiten.
- Vermögensangelegenheiten
- Führen des Schriftverkehrs. Damit ist in der Regel Vertretung vor Behörden gemeint, wobei die Post nicht geöffnet werden darf.
- Ein Extrabereich ist die Vertretung in Postangelegenheiten. Das muss aber gesondert beantragt werden.
Die Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung ist u.a. das Vorliegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, als deren Folge der/die Betroffene seine bzw. ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.
Ich finde diese Möglichkeit gut, denn sie beinhaltet Hilfe, ohne das eine Entmündigung des Menschen erfolgt (anders bei Geschäftsunfähigkeit nach § 104 BGB). Viele Menschen machen sehr gute Erfahrungen mit diesem Gesetz und die Betreuer setzen sich ein, um den Betreuten eine wirkliche Hilfe zu sein, so daß deren Lebensqualität wieder steigt.
Doch wie sieht es aus, wenn z .B. ein Berufsbetreuer – noch dazu von Beruf Rechtsanwalt – tätig ist? Werden da dann mehr die eigenen (finanziellen) Vorteile berücksichtigt – und möglichst mit wenig Zeitaufwand?
Ein Fall aus der Praxis:
Das Gericht bestellte auf Wunsch der Betreuten kurzfristig für eine überschaubare Zeit eine Berufsbetreuerin und gleichzeitig Rechtsanwältin zur Betreuerin für ganz bestimmte Angelegenheiten. Betreute und Betreuerin treffen sich und der Informationsaustausch erfolgt dahingehend, wo und in welcher Form die Hilfe gebraucht wird. Die Betreuerin versprach, die Angelegenheiten in ihrem Sinne zu klären.
Doch ab sofort wurde die Betreute übergangen (oder hintergangen?). Die Betreuerin meldete sich bei den entsprechenden Stellen, Ämtern und Behörden – und die Betreute erhielt ab sofort keinerlei Post mehr. Entscheidungen bzw. Nichtentscheidungen wurden über den Kopf der Betreuten hinweg getroffen. Es erfolgte keinerlei Informationsfluß. Im Gegenteil: Es wurden Angelegenheiten liegen gelassen, die eigenen Interessen der Betreuerin standen im Vordergrund.
Dass die Betreute erhebliche (auch finanzielle) Nachteile durch diese Handhabung hatte, interessierte die Betreuerin wenig bis gar nicht. „So geht das nicht“ – das war deren Devise (und dass das doch alles ging, stellte sich später dann heraus). Die Betreute sah sich dies für einige Zeit an und schrieb dann den Richter an, ob bestimmte, gezeigte Verhaltensweisen der Normalität entsprächen. Bei einer Gerichtsverhandlung wurden die Missstände von der Betreuten aufgezeigt und aufgrund von „Vertrauensverlust“ wurde die Bestellung der Betreuerin nach nur 2 Monaten aufgehoben.
Zur Beendigung des Mandates gehörte es, sämtliche Unterlagen, Anträge etc. der Betreuten zur Verfügung zu stellen. Dabei verstieß die Betreuerin dann noch gegen die Schweigepflicht und gegen das Postgeheimnis, wie zuvor auch schon in der mündlichen Verhandlung. Das ist Missbrauch von Vertrauen und Ausnutzung der Position – und noch dazu eine gravierende Grenzüberschreitung. Wie weit muss die Betreuerin von sich selbst entfernt sein, dass sie so handelt?
Ich hoffe, daß dieses Beispiel ein Einzelfall ist. Oder ob diese Betreuerin es mit allen ihren Betreuten so handhabt? Vielleicht ist es ja auch bei dem einem oder anderen erforderlich, so vorzugehen. Doch es gibt Menschen, die sehr wohl wissen, was sie wollen – auf keinen Fall eine Bevormundung und Entmündigung sondern in solchen Fällen tatsächliche und wirksame Hilfe, denn das letzte Wort hat i.d.R. der Betreute!
Haben Sie durch Ihre Angehörigen oder auch selbst Erfahrungen mit dem Betreuungsgesetz und dessen Umsetzung durch (Berufs)Betreuer / Betreuerinnen? Dann lassen Sie mich das bitte nachfolgend wissen. Danke!
Nachtrag vom 23.06.2011
Dieser Beitrag lief dieser Tage bei 3Sat – mehr als empfehlenswert, ihn sich anzusehen:
Danke, Steffen, für den Hinweis!
Herzlich Evelyn
1. André
Kommentar vom 2. März 2011 um 16:00
Liebe Evelyn,
ich kenne nur einen beruflichen Betreuer der sehr motiviert ist und mir auch im Vorfeld Vieles erklärt hat. Ansonsten war ich später selbst Betreuer für einen Familienangehörigen da ich genau vor den Dingen Angst hatte die Du schilderst. Ich selbst musste nahezu keinerlei Nachweise führen oder Berichte schreiben. Das war mir damals sehr angenehm und ich habe auch stets das Bestmögliche gewollt und durchgesetzt. Wenn ich aber anders geartet wäre dann hätte ich ziemlich viel tun können ohne dass es jemand bemerkt hätte. Ein sehr schwieriges Thema, finde ich!
Herzliche Grüße
André
2. Evelyn
Kommentar vom 3. März 2011 um 16:13
Lieber André,
Danke für das Einbringen Deiner Erfahrung(en) mit dieser Form der Hilfe. Es ist wirklich ein schwieriges – und vor allem heißes – Thema. Freue mich, daß Du gut zu recht kamst und so Deinem Familienmitglied eine wunderbare Unterstützung sein konntest.
Ich bin gespannt, welche Erfahrungen hier weiter einfließen. Es ist ein Thema, daß Aufmerksamkeit gebrauchen kann!
Herzlichst
Evelyn
3. Tobias
Kommentar vom 5. März 2011 um 12:56
Liebe Evelyn, ein Thema wie gemacht für bestimmte Magazine im Privatfernsehen…
Normal dürfte es nicht sein, die anwaltliche Zunft reisst sich in der Regel nicht um Betreuungen, weil die Sätze liegen deutlich unter denen, die sie sonst so bekommen.
Der Betreuer k a n n viel machen, das Amtsgericht sagt dann: nee zahlen wir nicht…
So soll es Berufsbetreuer geben, die kein Büro mehr haben und ihre Klienten bei McD. treffen. Da könnte man natürlich immer der Versuchung erliegen, krumme Dinger zu machen…
Ich war mal ehrenamtlicher Betreuer, da wurden mir eher so Erwartungen entgegengebracht in Richtung ‚Wunder bewirken‘ – ich habe viel dabei gelernt
herz’licht‘ gegrüßt
Tobias
4. Evelyn
Kommentar vom 5. März 2011 um 16:13
Ohh, lieber Tobias,
dann hast Du ja richtig Erfahrungen in diesem Bereich! Und ja, das Thema wäre wirklich gut für einige Magazine – und nicht nur im Privatfernsehen. Vielleicht gebe ich diesem Gedanken einfach mal mehr Raum?
Ja, diese Betreuerin beherrschte nicht einmal das „kleine Einmaleins“ und hatte dann noch die Dreistigkeit die Betreute darauf hinzuweisen, daß nun doch selbst zu erledigen. Schließlich wäre sie – sinngemäß – keine Sekretärin! 🙁
Magst Du etwas erzählen, welche „Wunder“ erhofft wurden und was Dein überwiegender Tätigkeitsbereich war?
Herzlichst
Evelyn
5. Tobias
Kommentar vom 10. März 2011 um 11:47
Hallo liebe Evelyn,
….die Erwartungen seitens der Institutionen (eine staatliche Klinik i s t eine Behörde) war in der Richtung „der Betreuer kann das ja machen“ und von den Angehörigen „der schafft jetzt was wir nicht können/uns zutrauen etc.“
Tatsächlich eine trockene Angelegenheit, Fragebögen, Listen – ob Sparbuch oder wertvoller Schmuck vorhanden, Einverständnis zur Zahnbehandlung mit Narkose, Gutachten beantragen usw.
Viel gelernt habe ich über Betriebsblindheit, ’nicht-merken-müssen‘, Behördendenken etc.
vlg T.
6. Evelyn
Kommentar vom 2. April 2011 um 13:33
Grüß Dich, lieber Tobias,
schmunzeln muß ich über die Institution „staatliche Klinik“ ;-), und da stimme ich Dir mehr als gerne zu, denn das ist auch meine Erfahrung, die ich in dieser Zeit machen durfte. Zusätzlich gewann ich den Eindruck, daß das eine Fabrik ist – und die Aussage „DAS geht NICHT“ die häufigste Aussage ist und diese Formulierung wurde insbesondere gegenüber den gesetzlich Krankenversicherten zum Ausdruck gebracht.
Bis bald Du Lieber
Evelyn
7. Tobias
Kommentar vom 11. April 2011 um 11:03
Liebe Evelyn,
hier kannst du einen Bereicht sehen:
http://reporter.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,8232131,00.html
rechts oben ‚Video‘ anklicken
Ich könnte das auch nur so wie der Mann in dem Film und nicht so wie es es heißt 150 ‚Fälle‘ vom Schreibtisch aus ‚verwalten‘
‚Es muss ja gespart werden‘ da fängt man am besten bei den Ärmsten an, denen macht das ja auch am Wenigsten aus [Ironiemodus -aus]
Da kommt mir doch gleich der Kaffee wieder hoch….
schönentachnoch
Tobias
8. Evelyn
Kommentar vom 15. April 2011 um 23:17
Hi mein Lieber,
ich konnte mir in der Zwischenzeit die Sendung ansehen; danke für den Hinweis! Ja, es ist schön, daß es auch solche „Helden im Alltag“ gibt. Welche, die sich wirklich einsetzen und engagieren. Es gibt glücklicherweise zahlreiche davon (wenn sie auch zu suchen bzw. zu finden sind) – doch zahlreicher ist (leider) die Anzahl derer, die „Dienst nach Vorschrift“ machen.
Und ja, Menschen sind vielfach lediglich ein „Verwaltungsakt“ – und so wird der eigene Job gerechtfertigt. Über den Tellerrand zu schauen, ist damit unmöglich – und sichert die eigene Existenz? Diese „Hirnrissigkeit“ macht auch mir immer wieder zu schaffen. Und welche zusätzlichen Ängste dadurch geschürt werden, darüber machen sich diese Menschen keine oder nur wenige Gedanken.
Ich sag ja, ich fand das Betreuungsgesetz richtig gut. Doch was daraus gemacht wurde/wird – DAS ist etwas ganz anderes.
Drück Dich!
Evelyn
9. Steffen A. Pfeiffer
Kommentar vom 15. Mai 2011 um 11:40
Hallo Evelyn,
ich finde es gut, daß Du im Ansatz klar machen möchtest, daß ein zu Betreuender nicht gleich geschäftsunfähig wird. Bei Wachpatienten ist dies auch richtig.
Nur was passiert, wenn einer ins Koma fällt, oder geistig abwesend ist aufgrund von Unfall (mit Kopf) etc. und den weiteren Folgen. Respektive, Schlaganfallpatienten, Diabetespatienten mit Zuckerschock und daraus entstehenden Verwirrungszuständen sind dann abhängig davon, ob im Vorlauf alles geregelt wurde.
Fehlt die Betreuungsvollmacht und die Patientenverfügung stellt Dir das Vormundschaftsgericht einen Berufsbetreuuer, von dessen Kompetenz es abhängt, wie Du weiter betreut wirst. Ehepartner, Kinder etc. werden in der Regel dann von Gesetz wegen nicht gefragt. Die Konten werden dicht gemacht, und je nach finanzieller Lagen werden Großeltern und Eltern, oder bei Volljährigkeit alle bis zur Enkelgeneration in die Unterhaltspflicht genommen.
Ein Berufsbetreuuer hat je nach Qualifikation einen Stundensatz von 30 bis 44 Euro. Und pro zu Betreuuendem stehen 20 Stunden im Monat für finanzielle und medizinische Fragen zu. Anwälte schöpfen die Creme von 44 Euro die Stunde ab. Was pro Fall 900 Euro pro Monat ausmacht, die dieser bekommt. Bei 150 Fällen auf den Schreibtisch kannst Dir ausrechnen, wie finanzträchtig ein solches Geschäft ist. Und jeder halblebige Pseudojurist kann hier auf Kosten von Patienten und Angehörigen richtig verdienen.
Einmal in der Mühle drin, ist es auch schwierig ohne Vollmachten in der Familie, den Betreuer wieder loszukriegen (Grundlage §1897 BGB). Fehlt jetzt noch ein Testament, in Verbindung mit Minderjährigen und verstirbt der zu Betreuende wird der Betreuer zum Vormund der Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Der Partner kann nur den Weg durch die Instanzen gehen, und ist dann vom Gericht abhängig ob es mit Ja oder Nein im Urteil stimmt. Bei Nein bleiben die Verhandlungskosten auch noch an der Familie hängen.
Unternehmer haben plötzlich Nachfolgefragen, für die der Betreuuer zuständig wird etc. etc. Bei 20 STunden im Monat ist das definitiv nicht zu leisten.
Das Positive ist, daß Menschen, die sich die Vollmachten rechtzeitig erstellen lassen, durch die Reform von 2009 und die Vertragsfreiheit alles in ihrem Sinne regeln können.
Mehr Info-Bedarf? Ich halte zu dem Thema Vorträge und lasse durch TÜV-SÜD zertifizierte Berater unabhängig eine Finanzexpertise auch im Bezug auf Mündelsicherheit der Anlagen geben … zum Wohle des Einzelnen, der im Bedarfsfall jeden Euro braucht.
Bei 5 Jahren durchschnittliche PFlegezeit (bis zum Ableben zumeist) und 100000 Euro Mehrkosten … naja, ist da jeder Euro auch bitter nötig um Familien nicht in die gezielte Armut zu schicken.
Gruß
Steffen
10. Steffen A. Pfeiffer
Kommentar vom 15. Mai 2011 um 11:41
PS: Die 900 Euro für den Berufsbetreuer zahlt der Betroffene … nicht der Staat …
11. Tobias
Kommentar vom 15. Mai 2011 um 23:51
@steffen
Das ist mit Verlaub gesagt – Blödsinn, Halbwissen oder was weiß ich…
Den Stundensatz von 44 Euro bekommen ’studierte‘ Betreuer, also die ganzen Berufe mit Dipl. Sozial- vorne dran, als Einstieg in die professionelle gesetzliche Betreuung gilt die Übernahme von mindestens elf Betreuten (Mindestkopfzahl)in der Regel liegt die vom Amtsgericht zugestandenen Fachleistungstunden pro Fall bei 2 bis 8,5 Std. im Monat, diese werden von Zeit zu Zeit noch reduziert, (weil es den Betreffenden ja ‚besser‘ geht, wenn sie regelmäßig betreut werden‘)
Unterschiede gibt es dann noch bei ‚Selbstzahlern‘ d.h. wirklich vermögenden Betroffenen, die z. b. auch eine Arztrechnung bzw. Heimplatz selber bezahlen müssten.
Anwälte bewerben sich lieber als ‚Verfahrensbetreuer‘ d. h. für die Zeit solange die Frage der Betreuung noch nicht geklärt ist, die o. g. genannten Sätze sind für Anwälte nicht interessant, in anderen Tätigkeitsfelder können sie mühelos ein vielfaches dessen verdienen.
150 mal 20 Stunden im Monat arbeiten – absurd!!!
Da der Staat natürlich gerne spart, ist es bei der gesetzlichen Betreuung eben gerade so, dass zuerst nach einer geeigneten Person aus der Familie gefragt werden muss, dann aus dem Umfeld, Bekanntenkreis der Familie (ehrenamtlich) und dann erst nach einem proffessionellen Betreuer.
In der Regel ist die Ausübung der gesetzlichen Betreuung von jedem Menschen mit ‚gesundem Menschenverstand‘ leistbar, da ja meist keine anderen Anforderungen als im eigenen Leben gestellt werden.
Fälle einer Unternehmensnachfolge sind dann auch eher was für Unternehmensberater.
Von dem ‚tollen Einkommen‘ müssen gesetzliche Betreuer auch noch für die eigene Krankenversicherung und Altersvorsorge aufkommen.
Hier wird erst ein Schuh draus, bei dieser Panikmache geht es wohl kaum um die Interessen der Betroffenen. Anlageberater eben!
Forenspamming nennt man sowas.
(die genannten Zahlen stammen aus dem Kreis Wesel – dürften woanders aber auch nicht viel anders sein)
12. Steffen A. Pfeiffer
Kommentar vom 16. Mai 2011 um 16:13
Achja lieber Tobias,
was soll ich da jetzt noch sagen?
„Si tacuisses, philosophus manisses.“
Kaum ist jemand im Finanzdienstleistungsbereich dabei Informationen in Kooperation mit Rechtsanwälten und Notaren zu geben, kommt irgendein Kamel daher, und versucht den Rasen der Seriösität wegzufressen.
Zum einen aber noch kurz erwähnt, beziehe ich mich auf Aussagen eines Notares hier in Ludwigsburg, zum zweiten auf den Bericht im ZDF und zum Dritten auf meine Erfahrung aus dem eigenen familiären Bereich plus 44 Jahre Lebens und mehrere Jahre Berufserfahrung. Inklusive absolvierten Jakobsweg ohne eigenes Geld mit Burn-Out-Coaching Erfahrung dabei.
Wenn Du Dich also nächstes Mal mit mir unterhältst, bitte auf Augenhöhe, da wir beide locker gleich intelligent sind. Auf der Brotsuppe sind wir beide nicht daher geschwommen. Und jetzt gehab Dich wohl. Weitere Unterhaltung in einem respektvollen Ton.
13. Steffen A. Pfeiffer
Kommentar vom 16. Mai 2011 um 16:16
PS: Forenspamming wäre es, wenn ich zeilenweise sinnlose Beiträge ohne Intelligenz poste und das ohne Wunsch des Betreibers einer Blogseite. Da mich die liebe Evelyn aber drum gebeten hat, hab ich aus meiner ERFAHRUNG und meinem WISSEN gepostet. Manchmal hilft es nachzufragen, anstatt dumm rumzuproleten. 🙂 Wobei das nicht jedem möglich ist.
14. Evelyn
Kommentar vom 17. Mai 2011 um 23:37
Hi Steffen,
ja, insgesamt ist das ein Thema, das mehr in die Öffentlichkeit darf. Ist ähnlich wie mit dem Organspendenausweis. Es werden sich in der Regel erst dann Gedanken gemacht, wenn die Situation da ist. Und wenn durch solcherlei Vorträge auch dieser Bereich mit der nötigen Eigenverantwortung bedacht wird, ist es gut. Jeder hat die Möglichkeit, die Vorsorge zu treffen, die ihm erforderlich erscheint. Mit wem er es dann auch immer umsetzt. Ob ein Anwalt nun wirklich 150 Fälle auf dem Schreibtisch hat, wage ich persönlich zu bezweifeln. Doch das ist mir auch letztendlich unwichtig. Viel wichtiger ist mir, daß die nötige Sorgfaltspflicht umgesetzt wird und der Betreute wirklich-wirklich betreut wird statt eine Pseudo-Betreuung zu erfahren – wie es in meinem Beitrag zum Ausdruck kam.
Herzlichst
Evelyn
Die Rechtsanwältin aus meinem Beispiel bekam 40 EUR/Std. Und – so erläuterte sie es mir – am Anfang hätte sie 7 Stunden (und das wäre viel) zur Verfügung.