Das Bundesverfassungsgericht und die Väter

Thomas Maas

Diesen Beitrag stelle ich mit freundlicher Genehmigung von Thomas Maas hier ein.

Lieber Blogleser, liebe Blogleserin!

Die Entscheidung des BverfG vom 21. Juli 2010
( Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 )
zur Gleichstellung der Eltern nichtehelicher Kinder in der Frage der elterlichen Sorge ist ein wichtiger Schritt in die Richtung der gleichberechtigten Elternschaft und der Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Vätern.

Zusammengefasst gibt der Beschluss dem Vater eines nichtehelichen Kindes nun die Möglichkeit, gerichtlich prüfen zu lassen, ob die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht und diese daraufhin gerichtlich durchzusetzen.

Diese Möglichkeit war vorher so nicht gegeben, da die Zustimmung der Mutter zur gemeinsamen elterlichen Sorge notwendig war und die Gerichte die Anträge mit der Begründung der fehlenden Zustimmung der Mutter abgewiesen haben.

Kein Grund zur Euphorie.

Der Beschluss des BverfG ist aus Sicht der von der Trennung der Eltern betroffenen Kinder zu begrüßen, da er Vätern nun die Möglichkeit bietet, die tatsächliche Ausübung der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter gerichtlich durchsetzen zu lassen. Es besteht jedoch kein Grund zur überschwenglichen Freude auf Seite der betroffenen Väter, da es letzendlich vom Gesetzgeber abhängt, wie der Beschluss des BVErfG umgesetzt wird. Die gängige Praxis, das alleinige Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern weiterhin zunächst der Mutter zuzusprechen, wurde vom BVerfG nicht gerügt.

Weiterhin ist im Einzelfall das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und zu bewerten, ob die gemeinsame elterliche Sorge auch tatsächlich dem Interesse des Kindes entspricht.

© Foto Aniello Scognamiglio

Fazit:

Ein weiterer, wichtiger Schritt für Kinder, die ein Recht auf Vater und Mutter haben, ist getan. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG umsetzt.

In letzter Konsequenz kann nur ein allgemeines Sorgerecht für Väter (nach Anerkennung der Vaterschaft) für eine Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Vätern sorgen. Die Möglichkeit, die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch ein Familiengericht zu überprüfen, bleibt davon gänzlich unberührt.

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung werden wir immer wieder von Medien (Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen) kontaktiert mit der Bitte, entsprechende Väter (Familien) zu vermitteln, die bereit sind, ihren Fall der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Hierzu haben wir für alle interessierten Väter (Familien) ein Formular zur Aufnahme in eine Datenbank auf unserer Homepage Väter helfen Vätern erstellt.

Mit väterlichen Grüßen

Thomas Maas

Das vollständige Urteil findet Ihr hier


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